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Arbeitnehmerüberlassung im HR- und Payroll-Bereich: So funktioniert ANÜ
30.09.2026
·
5 min
Fachlich geprüft von Karim Suhm

Kurz gesagt: Bei der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) stellt ein Personaldienstleister Ihnen Mitarbeitende zur Verfügung. Diese arbeiten in Ihrem Team und nach Ihren fachlichen Weisungen, bleiben aber beim Dienstleister angestellt. Im HR- und Payroll-Bereich eignet sich ANÜ vor allem für operative Routineaufgaben.
Für welche Aufgaben eignet sich ANÜ?
Pflege von Personalstammdaten
Vorbereitung von Abrechnungsdaten
Administration von Abwesenheiten und Zeiten
On- und Offboarding
Dokumentenmanagement
Unterstützung im Meldewesen
Die wichtigsten Regeln nach dem AÜG
Erlaubnispflicht: Der Verleiher braucht eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Kennzeichnung: Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein, und die überlassene Person muss vor Beginn namentlich benannt werden.
Höchstüberlassungsdauer: Grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher. Tarifverträge können abweichen.
Equal Pay: Grundsätzlich hat die überlassene Person nach neun Monaten Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Tarifliche Ausnahmen sind möglich.
Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
Vorteile für HR-Teams
Schneller Start ohne komplettes Recruiting-Verfahren
Planbare Kapazität für Spitzen und Projekte
Spezialisierung: Fachkräfte mit HR- und Payroll-Erfahrung statt Allrounder
So arbeitet Talentspring
Talentspring überlässt ausschließlich HR- und Payroll-Profile auf Junior- bis Mid-Level-Niveau, in der Regel mit 3–5 Jahren Erfahrung und Systemkenntnissen in DATEV, SAP, LOGA, Personio oder Workday. Die Zusammenarbeit ist vollständig AÜG-konform. Ein Start ist oft innerhalb weniger Tage möglich.
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