Bildungsgutschein
Bildungsgutschein und Arbeitslosengeld: Was passiert mit ALG I während der Weiterbildung?
30.09.2026
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4 min
Fachlich geprüft von Karim Suhm

Kurz gesagt: Wenn Du während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine von der Agentur geförderte Weiterbildung beginnst, wird das Arbeitslosengeld in der Regel als Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung weitergezahlt. Die Anspruchsdauer verringert sich dabei nur um einen Tag je zwei Tage Weiterbildung.
Die wichtigsten Regeln
Weiterzahlung: Das Arbeitslosengeld läuft während der geförderten Maßnahme in der Regel weiter.
Halbe Anrechnung: Für je zwei Tage Arbeitslosengeld bei Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer um einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III).
Mindestrest: Nach der Maßnahme bleibt ein Restanspruch von mindestens drei Monaten erhalten.
Beispiel
Du machst eine geförderte Weiterbildung von 6 Monaten. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich dadurch nur um etwa 3 Monate – und danach bleiben Dir mindestens 3 Monate für die Jobsuche.
Was wird zusätzlich übernommen?
Mit dem Bildungsgutschein können neben den Lehrgangskosten auch Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden.
Und im Bürgergeld bzw. in der Grundsicherung?
Du erhältst Deine Leistungen während der Weiterbildung weiter. Seit dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die Förderung beruflicher Weiterbildung auch für Jobcenter-Kund:innen; der Bedarf wird im Jobcenter festgestellt.
Stand: September 2026. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung.
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