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Glossar Lohnabrechnung: Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt
30.09.2026
·
7 min
Fachlich geprüft von Karim Suhm

Kurz gesagt: Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die in der Lohn- und Gehaltsabrechnung täglich vorkommen.
Bruttolohn: Das vereinbarte Entgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Nettolohn: Der Betrag, der nach allen Abzügen ausgezahlt wird.
Lohnsteuer: Die Einkommensteuer auf Arbeitslohn, die der Arbeitgeber einbehält und an das Finanzamt abführt.
ELStAM: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, die der Arbeitgeber beim Finanzamt abruft.
Lohnsteuer-Anmeldung: Die regelmäßige Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer an das Finanzamt.
Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, deren Beiträge Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam tragen.
Beitragsbemessungsgrenze: Das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Sie wird jährlich angepasst.
Beitragsnachweis: Die monatliche Meldung der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen.
DEÜV-Meldungen: Meldungen zur Sozialversicherung, zum Beispiel bei Beginn und Ende einer Beschäftigung und als Jahresmeldung.
Betriebsnummer: Die Kennnummer des Arbeitgebers für das Meldeverfahren zur Sozialversicherung.
Umlagen U1, U2, U3: Umlagen für die Erstattung bei Krankheit (U1), Mutterschaft (U2) und die Insolvenzgeldumlage (U3).
Minijob: Eine geringfügige Beschäftigung bis zu einer Verdienstgrenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist.
Übergangsbereich (Midijob): Ein Entgeltbereich oberhalb des Minijobs mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.
Sachbezug: Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Geld bestehen, etwa ein Dienstwagen oder Gutscheine.
Lohnpfändung: Die Pfändung eines Teils des Lohns zugunsten von Gläubigern unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen.
Lohnkonto: Die Aufzeichnung aller lohnsteuerrelevanten Daten pro Beschäftigtem.
Entgeltbescheinigung: Die Gehaltsabrechnung, die Beschäftigte jeden Monat erhalten.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung: Die jährliche Übermittlung der Lohnsteuerdaten an das Finanzamt, spätestens bis Ende Februar des Folgejahres.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge, oft über Entgeltumwandlung.
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