Staatlich geförderte Weiterbildung in Payroll & Lohnabrechnung — 100% online, 100% kostenlos.

Jetzt kostenloses Erstgespräch sichern

Staatlich geförderte Weiterbildung in Payroll & Lohnabrechnung

Jetzt kostenloses Erstgespräch sichern

Staatlich geförderte Weiterbildung in Payroll & Lohnabrechnung

Wissen

Glossar Lohnabrechnung: Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

30.09.2026

·

7 min

Fachlich geprüft von Karim Suhm

Aufgeschlagenes Wörterbuch als Symbol für das Glossar zur Lohnabrechnung

Kurz gesagt: Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die in der Lohn- und Gehaltsabrechnung täglich vorkommen.

  • Bruttolohn: Das vereinbarte Entgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

  • Nettolohn: Der Betrag, der nach allen Abzügen ausgezahlt wird.

  • Lohnsteuer: Die Einkommensteuer auf Arbeitslohn, die der Arbeitgeber einbehält und an das Finanzamt abführt.

  • ELStAM: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, die der Arbeitgeber beim Finanzamt abruft.

  • Lohnsteuer-Anmeldung: Die regelmäßige Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer an das Finanzamt.

  • Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, deren Beiträge Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam tragen.

  • Beitragsbemessungsgrenze: Das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Sie wird jährlich angepasst.

  • Beitragsnachweis: Die monatliche Meldung der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen.

  • DEÜV-Meldungen: Meldungen zur Sozialversicherung, zum Beispiel bei Beginn und Ende einer Beschäftigung und als Jahresmeldung.

  • Betriebsnummer: Die Kennnummer des Arbeitgebers für das Meldeverfahren zur Sozialversicherung.

  • Umlagen U1, U2, U3: Umlagen für die Erstattung bei Krankheit (U1), Mutterschaft (U2) und die Insolvenzgeldumlage (U3).

  • Minijob: Eine geringfügige Beschäftigung bis zu einer Verdienstgrenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist.

  • Übergangsbereich (Midijob): Ein Entgeltbereich oberhalb des Minijobs mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.

  • Sachbezug: Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Geld bestehen, etwa ein Dienstwagen oder Gutscheine.

  • Lohnpfändung: Die Pfändung eines Teils des Lohns zugunsten von Gläubigern unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen.

  • Lohnkonto: Die Aufzeichnung aller lohnsteuerrelevanten Daten pro Beschäftigtem.

  • Entgeltbescheinigung: Die Gehaltsabrechnung, die Beschäftigte jeden Monat erhalten.

  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung: Die jährliche Übermittlung der Lohnsteuerdaten an das Finanzamt, spätestens bis Ende Februar des Folgejahres.

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge, oft über Entgeltumwandlung.

Alle diese Themen lernst Du praxisnah in der Payroll Academy von Talentspring.

Kostenloses Erstgespräch