Payroll
Jahreswechsel in der Entgeltabrechnung: Was Payroll-Teams vorbereiten sollten
30.09.2026
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5 min
Fachlich geprüft von Karim Suhm

Kurz gesagt: Zum Jahreswechsel ändern sich regelmäßig Werte in Steuer und Sozialversicherung, und mehrere Meldepflichten sind fällig. Wer früh plant, vermeidet Korrekturen im neuen Jahr.
Vor dem Jahreswechsel
Neue Rechengrößen einpflegen: Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Werte der Sozialversicherung werden jährlich neu festgelegt.
Grenzwerte prüfen: Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich, wenn dieser steigt.
Systemupdates planen: Das Abrechnungssystem muss rechtzeitig aktualisiert sein.
Stammdaten bereinigen: Austritte, Steuerklassen und Krankenkassen prüfen.
Nach dem Jahreswechsel
DEÜV-Jahresmeldungen: für alle über den Jahreswechsel hinaus Beschäftigten, spätestens bis zum 15. Februar.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen: an das Finanzamt übermitteln, spätestens bis zum letzten Tag im Februar.
Unfallversicherung: den Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft melden, in der Regel bis zum 16. Februar.
Typische Fehlerquellen
nicht aktualisierte Grenzwerte im System
vergessene Einmalzahlungen im alten Jahr
falsch zugeordnete Rückrechnungen über den Jahreswechsel
Unterstützung über den Jahreswechsel
Wenn das eigene Team am Limit ist, kann eine Interim-Fachkraft den Jahreswechsel absichern. Talentspring stellt Senior-Payroll-Profile oft innerhalb von 48–72 Stunden bereit.
Hinweis: Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der Sozialversicherungsträger und der Finanzverwaltung.
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