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Payroll

Jahreswechsel in der Entgeltabrechnung: Was Payroll-Teams vorbereiten sollten

30.09.2026

·

5 min

Fachlich geprüft von Karim Suhm

Kalender zum Jahreswechsel in der Entgeltabrechnung

Kurz gesagt: Zum Jahreswechsel ändern sich regelmäßig Werte in Steuer und Sozialversicherung, und mehrere Meldepflichten sind fällig. Wer früh plant, vermeidet Korrekturen im neuen Jahr.

Vor dem Jahreswechsel

  • Neue Rechengrößen einpflegen: Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Werte der Sozialversicherung werden jährlich neu festgelegt.

  • Grenzwerte prüfen: Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich, wenn dieser steigt.

  • Systemupdates planen: Das Abrechnungssystem muss rechtzeitig aktualisiert sein.

  • Stammdaten bereinigen: Austritte, Steuerklassen und Krankenkassen prüfen.

Nach dem Jahreswechsel

  • DEÜV-Jahresmeldungen: für alle über den Jahreswechsel hinaus Beschäftigten, spätestens bis zum 15. Februar.

  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen: an das Finanzamt übermitteln, spätestens bis zum letzten Tag im Februar.

  • Unfallversicherung: den Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft melden, in der Regel bis zum 16. Februar.

Typische Fehlerquellen

  • nicht aktualisierte Grenzwerte im System

  • vergessene Einmalzahlungen im alten Jahr

  • falsch zugeordnete Rückrechnungen über den Jahreswechsel

Unterstützung über den Jahreswechsel

Wenn das eigene Team am Limit ist, kann eine Interim-Fachkraft den Jahreswechsel absichern. Talentspring stellt Senior-Payroll-Profile oft innerhalb von 48–72 Stunden bereit.

Hinweis: Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der Sozialversicherungsträger und der Finanzverwaltung.

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