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Weiterbildung als Beschäftigte:r fördern lassen: Qualifizierungschancengesetz und § 82 SGB III

30.09.2026

·

5 min

Fachlich geprüft von Karim Suhm

Beschäftigte in einer beruflichen Weiterbildung im Seminarraum

Kurz gesagt: Über § 82 SGB III (bekannt durch das Qualifizierungschancengesetz) fördert die Agentur für Arbeit Weiterbildungen von Beschäftigten. Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Betriebsgröße ab. Der Arbeitgeber trägt den Rest.

Voraussetzungen

  • Die Weiterbildung umfasst mindestens 121 Unterrichtseinheiten.

  • Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.

  • In den letzten zwei Jahren keine andere nach § 82 SGB III geförderte Weiterbildung.

  • Bildungsträger und Maßnahme sind nach AZAV zugelassen.

Zuschüsse nach Betriebsgröße

Betriebsgröße

Lehrgangskosten

Arbeitsentgelt

unter 50 Beschäftigte

bis zu 100 %

bis zu 75 %

50 bis 499 Beschäftigte

bis zu 50 %

bis zu 50 %

ab 500 Beschäftigte

bis zu 25 %

bis zu 25 %

Für wen lohnt sich das?

Für Unternehmen, die eigene Mitarbeitende in der Lohnabrechnung qualifizieren wollen, statt extern zu suchen – und für Beschäftigte, deren Aufgaben sich durch Digitalisierung verändern.

Stand der Förderwerte laut Bundesagentur für Arbeit: 08/2025. Details klärt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

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