Bildungsgutschein
Weiterbildung als Beschäftigte:r fördern lassen: Qualifizierungschancengesetz und § 82 SGB III
30.09.2026
·
5 min
Fachlich geprüft von Karim Suhm

Kurz gesagt: Über § 82 SGB III (bekannt durch das Qualifizierungschancengesetz) fördert die Agentur für Arbeit Weiterbildungen von Beschäftigten. Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Betriebsgröße ab. Der Arbeitgeber trägt den Rest.
Voraussetzungen
Die Weiterbildung umfasst mindestens 121 Unterrichtseinheiten.
Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
In den letzten zwei Jahren keine andere nach § 82 SGB III geförderte Weiterbildung.
Bildungsträger und Maßnahme sind nach AZAV zugelassen.
Zuschüsse nach Betriebsgröße
Betriebsgröße | Lehrgangskosten | Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
unter 50 Beschäftigte | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
50 bis 499 Beschäftigte | bis zu 50 % | bis zu 50 % |
ab 500 Beschäftigte | bis zu 25 % | bis zu 25 % |
Für wen lohnt sich das?
Für Unternehmen, die eigene Mitarbeitende in der Lohnabrechnung qualifizieren wollen, statt extern zu suchen – und für Beschäftigte, deren Aufgaben sich durch Digitalisierung verändern.
Stand der Förderwerte laut Bundesagentur für Arbeit: 08/2025. Details klärt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
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